rufen Sie an 09074-5466 0170 54 25 55 7 | Preise Wohnungsauflösung/ Entrümpelung
Die Preise der gewünschten Dienstleistung werden ermittelt aus Art, Zeitaufwand, Transportkosten sowie der Kosten für die Entsorgung nicht verwertbarer Gegenstände. Eventuell Verwertbares kann angerechnet werden. Eine seriöse Bewertung können wir erst nach vorheriger kostenloser Besichtigung machen, da für die Berechnung verschiedene Aspekte wichtig sind - Was und welche Menge muss ausgeräumt und entsorgt werden?
- Was kann angerechnet werden?
- In welche Etage ist die Räumung?
- Sind Farben, Reifen, Öle o.ä. zu entsorgen?
- Sind Keller oder Dachboden zu beräumen?
- Ist Nebengelass oder eine Garage zu beräumen?
danach erhalten Sie ein verbindliches Angebot wo alle Kosten enthalten sind plus der gesetzlichen MwSt.
| AGB
§ 1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen zur Haushaltsauflösung mit der verkehrsüblichen ordentlichen Sorgfalt gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Gegenstand ist die Vertraglich vereinbarte Vornahme der jeweiligen Dienstleistung. Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare besondere Aufwendungen sind zusätzlich zu vergüten. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber erweitert wird. § 2 Eigentumsübergang Nach Beginn der Arbeiten gehen alle im Haushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern vor oder bei Auftragserteilung nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. § 3 Haftung für Wertgegenstände Eine Haftung für in der aufzulösenden Wohnung o.ä. befindlichen Wertgegenständen, wie z.B. Schmuck, Geld usw. kann nicht übernommen werden. Der Auftraggeber ist vor Durchführung der Auflösung verpflichtet, die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen. Für den Verlust kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. § 4 Mangelhaftungsausschuss Nach Abnahme der Dienstleistung ist, sofern im Abnahmeprotokoll nichts anderes vermerkt, von der Mängelfreiheit nach vertraglicher Vereinbarung aus zu gehen. Der Auftragnehmer kann sich hierauf nicht berufen, wenn der den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Mängelfreiheit übernommen hat. Für letzteres beträgt die Frist zur Anzeige der Mängel 1 Monat. § 5 Fälligkeit des Vereinbarten Entgeltes Die Vergütung ist bei Beginn der Arbeiten zur Hälfte in bar zu zahlen. bei Abnahme der Dienstleistung wird der Restbetrag in bar oder 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig. § 6 Eletro- Wasseranschlüsse Der Auftragnehmer schließt E-Herde, Boiler, Spülbecken mit ab. Kleinere Elektro-& Wasserinstalationsarbeiten werden mit übernommen.
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